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   VG München, 17.08.2011 - M 17 S 11.3678   

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VG München, 17.08.2011 - M 17 S 11.3678 (https://dejure.org/2011,48817)
VG München, Entscheidung vom 17.08.2011 - M 17 S 11.3678 (https://dejure.org/2011,48817)
VG München, Entscheidung vom 17. August 2011 - M 17 S 11.3678 (https://dejure.org/2011,48817)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Betriebsuntersagung eines Altenpflege- und Seniorenheims

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 20.12.2001 - 1 ZE 01.2820

    Durchsetzung einer Beseitigungsanordnung (hier: Verpflichtung zur Beseitigung

    Auszug aus VG München, 17.08.2011 - M 17 S 11.3678
    Ein weiterer Aspekt für die Dauer der Befristung ist, dass die Betroffene bei normalem Verfahrensverlauf die Möglichkeit hat, vor Fristablauf Rechtsschutz zumindest in der ersten Instanz zu erhalten, die der Antragstellerin nach Art. 19 Abs. 4 GG zusteht (vgl. BayVGH v. 20.12.2001 BayVBl. 2002, 437).
  • VGH Bayern, 10.01.2008 - 12 CS 07.3433

    Kinder- und Jugendhilferecht: Widerruf der Betriebserlaubnis für

    Auszug aus VG München, 17.08.2011 - M 17 S 11.3678
    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass der Betreiber in seinen Rechten nach Art. 12 und 14 GG durch eine Betriebsuntersagung beeinträchtigt ist und daher eine Untersagungsverfügung nur das letzte Mittel ("ultima ratio") sein kann (s. BayVGH v. 10.1.2008 - 12 CS 07.3433 - juris).
  • VGH Bayern, 22.11.2010 - 12 CS 10.2243

    HeimrechtUntersagung des Betriebes eines Altenpflege- und Seniorenheimes;

    Auszug aus VG München, 17.08.2011 - M 17 S 11.3678
    Auch zurückliegende Verfehlungen können eine Untersagung nach Art. 15 PfleWoqG begründen (s. BayVGH v. 22.11.2010 12 CS 10.2243 juris).
  • VGH Bayern, 09.01.2019 - 12 CS 18.2658

    Betriebsuntersagung eines Altersheims

    Statt dessen rekurrieren beide, sowohl der Antragsgegner als auch das Verwaltungsgericht, auf heimrechtliche Entscheidungen des Senats (vgl. etwa B.v. 22.10.2010 - 12 CS 10.2243 - juris; B.v. 29.9.2011 - 12 CS 11.2022 - juris) und auch des Verwaltungsgerichts München (vgl. B.v. 17.08.2011 - M 17 S 11.3678 - juris), welche gleichsam als "Blaupause" herangezogen werden, ohne indes zu berücksichtigen, dass in all diesen Fällen, die Installation einer (externen) kommissarischen Leitung entweder bereits gescheitert oder aber aufgrund erheblicher Fluktuation auf der Leitungsebene im Vorfeld von vorherein keinen Erfolg mehr versprach (vgl. insbesondere VG München, B.v. 17.08.2011 - M 17 S 11.3678 - juris, Rn. 28 a.E.).
  • VG Würzburg, 17.12.2018 - W 3 S 18.1547

    Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf muss Betrieb bis spätestens 15. Februar 2019

    Vielmehr handelt es sich hierbei um Regelungen hinsichtlich der Vollstreckung im Sinne der Selbstverpflichtung der Behörde, bis zu diesem Zeitpunkt die zwangsweise Durchsetzung des Verwaltungsakts nicht zu betreiben (vgl. VG München, B.v. 17.8.2011 - M 17 S 11.3678 - juris Rn. 34 m.w.N.).

    Auf diese Weise kann die ordnungsgemäße Abwicklung des Betriebes ermöglicht werden (vgl. VG München, B.v. 17.8.2011 - M 17 S 11.3678 - juris Rn. 34 m.w.N.); es gehört zu den Pflichten des Antragsgegners, in diesem (verlängerten) Zeitraum die Einrichtung weiterhin engmaschig zu überwachen, sodass in Abwägung aller Umstände die Verlängerung der Frist hingenommen werden kann.

  • VG Cottbus, 20.06.2022 - 8 L 123/22
    Zu berücksichtigen ist aber andererseits, dass eine heimrechtliche Betriebsuntersagung auch auf in der Vergangenheit liegende nachhaltige Verstöße gegen heimrechtliche Vorschriften gestützt werden kann, insbesondere, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum erstreckt haben (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 12 CS 11.2022 -, juris Rn. 77; VG München, Beschluss vom 17. August 2011 - M 17 S 11.3678 -, juris Rn. 23).

    Insbesondere musste der Antragsgegner zu diesem Zeitpunkt auch nicht (mehr) den Einsatz einer kommissarischen Leitung erwägen, da es in der streitgegenständlichen Einrichtung auf Leitungsebene bereits erhebliche Fluktuation gegeben hatte, die zu keiner grundlegenden Verbesserung der Situation geführt hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: VG München, Beschluss vom 17. August 2011 - M 17 S 11.3678 -, juris Rn. 28; Urteil vom 11. Juli 2013 - M 17 K 12.1009 -, juris Rn. 177).

  • VG München, 11.07.2013 - M 17 K 12.1009

    Heimuntersagung

    Juli 2011 anzuordnen (M 17 S 11.3678).
  • VG Bremen, 04.12.2015 - 3 V 2389/15

    Untersagung des Heimbetriebs gem. § 29 BremWoBeG - Anhörung; Anordnung;

    Die Bewohner und die Angehörigen müssen die Möglichkeit haben, eine passende Alternativeinrichtung zu besichtigen und auszuwählen, was ebenfalls Zeit erfordert (vgl. VG München, B. v. 17.08.2011, M 17 S 11.3678; VG Magdeburg v. 20.12.2007, 7 B 177/07 in juris).
  • VG München, 22.12.2011 - M 17 K 11.3337

    Unterlassung von Information

    Mit Beschluss vom 17. August 2011 (M 17 S 11.3678) ordnete das Gericht die aufschiebende Wirkung bezüglich der in Nr. 3 Satz 1 des Bescheides geregelten Auslauffrist bis zum 30. September 2011 an und lehnte den Antrag im Übrigen ab.
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